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   BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06   

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https://dejure.org/2006,5246
BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5246)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2006 - 1 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5246)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5246)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe als eine taugliche Vorverurteilung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung; Rückschluss auf die Gefährlichkeit des Täters anhand der Länge einer verhängten Gesamtfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StGB § 52 Abs. 2; ; StGB § 54; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 66 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 177; ; StGB § 224

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 3
    Vorverurteilung zu einer Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.2002 - 2 StR 261/02

    Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter bestätigt

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06
    Für den Fall der Gesamtstrafe als Vorverurteilung hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass diese den Anforderungen des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB jedenfalls dann genügt, wenn sie wenigstens drei Jahre beträgt und ihr ausschließlich Einzelfreiheitsstrafen zugrunde liegen, die auf Katalogtaten beruhen; einer Einzelfreiheitsstrafe in der von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB vorausgesetzten Höhe bedarf es dann nicht (BGHSt 48, 100).

    Das Gesamtgewicht der Katalogtaten, für die zwar jeweils Einzelstrafen unter drei Jahren verhängt wurden, für die aber eine darüber liegende Gesamtfreiheitsstrafe zu verhängen wäre, erlaubt auch hier einen Rückschluss auf die Gefährlichkeit des Täters (vgl. BGHSt 48, 100, 104 f.).

  • BGH, 02.06.2004 - 2 StR 123/04

    Mord; Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06
    Dagegen bildet eine Gesamtfreiheitsstrafe keine hinreichende Vorverurteilung, wenn sie neben Einzelfreiheitsstrafen wegen Nichtkatalogtaten nur eine drei Jahre unterschreitende Einzelfreiheitsstrafe wegen einer Katalogtat enthält (BGH NStZ 2005, 88).

    Der Bundesgerichtshof hat die Behandlung eines solchen Falles, in dem einer Gesamtfreiheitsstrafe neben Nichtkatalogtaten mehrere Katalogtaten zugrunde liegen, bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH NStZ 2005, 88, 89; vgl. für den Fall der Einheitsjugendstrafe BGHSt 50, 284, 293 f.; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 66 Rdn. 12a).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06
    Der Bundesgerichtshof hat die Behandlung eines solchen Falles, in dem einer Gesamtfreiheitsstrafe neben Nichtkatalogtaten mehrere Katalogtaten zugrunde liegen, bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH NStZ 2005, 88, 89; vgl. für den Fall der Einheitsjugendstrafe BGHSt 50, 284, 293 f.; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 66 Rdn. 12a).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22

    Vorverurteilungen bei der Anordnung von Sicherungsverfahrung (Gesamtstrafe;

    a) Eine Gesamtfreiheitsstrafe genügt als Vorverurteilung den Anforderungen des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, wenn sie wenigstens drei Jahre beträgt und ihr ausschließlich Einzelfreiheitsstrafen zugrunde liegen, die auf Katalogtaten beruhen; einer Einzelfreiheitsstrafe in der von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB vorausgesetzten Höhe bedarf es dann nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2015 - 4 StR 309/15, juris; vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; Urteil vom 13. November 2002 - 2 StR 261/02, BGHSt 48, 100, 103).

    Demgegenüber ist eine Gesamtfreiheitsstrafe keine hinreichende Vorverurteilung, wenn sie neben Einzelfreiheitsstrafen wegen Nichtkatalogtaten nur eine drei Jahre unterschreitende Einzelfreiheitsstrafe wegen einer Katalogtat enthält (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 1 Vorverurteilung 2).

    Der Umstand, dass in den Fällen des (schweren) sexuellen Missbrauchs eine tateinheitliche Verurteilung auch wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB aF und damit einer Nichtkatalogtat (s. Art. 3161 EGStGB) erfolgte, steht der Berücksichtigung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB nicht entgegen; eine Tat ist auch dann eine Katalogtat im Sinne dieser Vorschrift, wenn tateinheitlich mit einer von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB erfassten Straftat ein dort nicht genanntes Delikt verübt wurde (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 5).

    Kann - was eine vom Revisionsgericht eigenständig zu beurteilende Rechtsfrage ist - sicher ausgeschlossen werden, dass das frühere Tatgericht bei einer Gesamtstrafenbildung allein aus den Einzelstrafen wegen Katalogtaten eine unterhalb der Schwelle von drei Jahren liegende Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte, ist eine den Anforderungen des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB genügende Vorverurteilung gegeben (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 7; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 66 Rn. 64; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 66 Rn. 37 aE; SSWStGB/ Harrendorf, 5. Aufl., § 66 Rn. 42; Lackner/Kühl/Heger/Pohlreich, StGB, 29. Aufl., § 66 Rn. 10e; BeckOK StGB/Ziegler, 53. Ed., § 66 Rn. 24; LK/Peglau, StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 103; SKStGB/Sinn, 9. Aufl., § 66 Rn. 45; aA MüKoStGB/Drenkhahn/Morgenstern, 4. Aufl., § 66 Rn. 176).

    Sofern - wie hier - relevanten Einzelstrafen eine tateinheitliche Verurteilung sowohl wegen einer Katalogtat als auch wegen einer Nichtkatalogtat zu Grunde liegt und der nach § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB maßgebliche Strafrahmen dem Katalogtatbestand zu entnehmen war, ist die Einzelstrafe bei der fiktiven Gesamtstrafenbildung in voller Höhe zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 10 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 5; LK/Peglau, StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 106).

  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20

    BGHR; Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafrecht (vorbehaltene

    Bei einer Vorverurteilung zu einer aus Einzelstrafen für Katalog- und Nichtkatalogtaten gebildeten Gesamtstrafe sind diese Voraussetzungen dann erfüllt, wenn wenigstens eine Katalogtat mit einer Einzelstrafe von mindestens drei Jahren geahndet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, StV 2004, 481) oder eine fiktive Gesamtstrafenbildung ergibt, dass allein aus den jeweils mit Einzelstrafen unter drei Jahren geahndeten Katalogtaten eine Gesamtstrafe von mindestens drei Jahren gebildet worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, StV 2007, 574 m. Anm. Kinzig; Harrendorf in SSW-StGB, 5. Aufl., § 66 Rn. 42).
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